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Mitgliedschaft im Verband
Ordentliches Mitglied
Im Verband der Therapeuten für geistiges Heilen kann jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland und jeder Bürger eines ausländischen Staates Mitglied werden. Wir begrüßen ausdrücklich jeden Interessierten, der als geistiger Heiler, Psychologe, Psychologischer Berater, Heilpraktiker, Therapeut, Arzt oder als Berater ohne gesetzlich definiertes Berufsbild im Bereich des geistigen Heilens tätig ist oder dem naturheilkundlichen und lebensberatenden Gedanken nahesteht.
Sie können bei uns Mitglied werden in dem Sie uns einen schriftlichen Aufnahmeantrag zusenden. Nutzen Sie bitte hierfür die Formulare, die Sie auf der Seite >> Antrag auf Mitgliedschaft finden. Der Vorstand beschließt dann über die Aufnahme des Mitglieds. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bekanntgabe der Annahme des Aufnahmeantrages. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und die AGB des Verbands an.
Ordentliche Mitglieder können sich für die Ausbildung zum Therapeut für geistiges Heilen anmelden und können damit den Status "zertifizierter Therapeut" erwerben und sich in der Therapeutendatenbank des Verbands registrieren lassen. Als ordentliches Mitglied unterstellen Sie sich der Fachaufsicht des Berufsverbandes und erteilen dem Vorstand bei Bedarf berufsbezogene Auskünfte. Als "Therapeut für geistiges Heilen" sind Sie auch berechtigt das Verbandssiegel ("zertifizierter Therapeut") zu führen.
Fördermitgliedschaft
Der Verband bietet Interessierten auch die Möglichkeit sich als förderndes Mitglied an der Entwicklung des Verbands zu beteiligen. Als fördernde Mitglieder können durch Vorstandsbeschluss alle natürlichen oder juristischen Personen aufgenommen werden, die:
dem Berufsverband durch Mitwirkung an qualifizierter Aus-, Fort- und Weiterbildung verbunden sind;
an der Förderung des geistigen Heilens und der Verbandszwecke interessiert sind;
an der Außenvertretung des Verbands im Auftrag des Vorstandes mitwirken.
Fördernde Mitglieder haben allerdings kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeitrag/Doppelmitgliedschaft
Der Verband erhebt einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Jahresbeitrages und Zahlungsmodalitäten werden vom Vorstand festgesetzt (>> siehe Gebührenübersicht). Neu aufgenommene Mitglieder, die in einem anderen Berufsverband Mitglied sind, zahlen für die Zeit der Doppelmitgliedschaft einen halben Beitrag, wenn sie ein Kündigungsschreiben zum nächsten Kündigungstermin vorlegen. Wenn die Mitgliedschaft in einem anderen Berufsverband beibehalten bleiben soll, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag des Verband für diesen Fall auf die Hälfte ermäßigen.
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann durch einfachen Austritt in schriftlicher Form beendet werden.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:
>> Antrag auf Mitgliedschaft
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